Kulturdenkmalliste
Von der Fundstelle zur Schutzfläche
Dem Landesamt für Archäologie obliegt es gemäß § 10 des Sächsischen Denkmalschutzgesetztes vom 3. März 1993 in der jeweils geltenden Fassung, eine Kulturdenkmalliste für archäologische Denkmale als öffentliches Verzeichnis zu erstellen und zu führen. In der Verwaltungsvorschrift Kulturdenkmallisten vom 08.09.2016 ist das weitere Vorgehen geregelt.
Hierfür müssen alle im „Dokumentations- und Informationssystem Archäologie“ erfassten Fundstellen qualifiziert werden, um sie auf ihre Denkmalwürdigkeit zu überprüfen und gegebenenfalls als Kulturdenkmal auszuweisen.
Dabei gilt es vor allem, für die im Zuge der Denkmalschnellinventarisation im Laufe der 1990er Jahre angelegten Fundstellen neue Informationen nachzuführen. Für eine Neubewertung stehen seit einigen Jahren moderne Methoden der Fernerkundung wie Airborne Laserscanning oder Ortho- und Sattelitenfotos zur Verfügung. Die GIS-basierte Georeferenzierung historischer Karten ermöglicht die Überlagerung mit aktuellen Geodaten. Dazu kommt eine große Fülle neuer archäologischer Luftbilder in hoher Qualität und Auflösung. Eine systematische Auswertung dieser Quellen führt ebenso wie die Ergebnisse von Grabungen oder Prospektionen nicht nur zu einer Präzisierung der Lage und Ausdehnung bereits erfasster Fundstellen, sondern auch zur Entdeckung bislang völlig unbekannter Denkmale.
Was zudem bis dahin nicht oder allenfalls punktuell Gegenstand der Inventarisation war, geht nunmehr systematisch in die Kulturdenkmalliste ein: Dazu gehören historische Gärten und Parkanlagen genauso wie Wind- und Wassermühlen, Galgenstandorte oder Vogelherde, die Spuren von Kriegshandlungen („Schlachtfelder“) sowie die Stätten totalitärer Unrechtrechtsregime (z. B. Kriegsgefangenen- und Zwangsarbeiterlager).
Während Landkreise und Gemeinden fortan auf aktuelle Listen archäologischer Kulturdenkmale zugreifen können, trägt die Qualifizierung und Fortschreibung zu einer ständigen Erweiterung und Verbesserung des Datenbestandes bei. Auch die beste archäologische Kulturdenkmalliste darf natürlich nicht darüber hinwegtäuschen, dass hier lediglich etwa ein Viertel des ursprünglich vorhandenen historischen Denkmälerbestandes erfasst ist. 75 Prozent liegen noch unerkannt im Boden, genießen aber selbstverständlich denselben gesetzlichen Schutz wie jedes bekannte Denkmal.
Dr. Michael Strobel
Referatsleiter Inventarisation / Dokumentation
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